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Die Handy- und Pausenplatzregeln können hier als PDF heruntergeladen werden.

Grundsatzüberlegungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen den verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien lernen. Sobald festgestellt wird, dass diese Massnahmen nicht genügen, wird ein Verbot (ähnlich wie in Chur und Domat/Ems) eingeführt.

Handyregeln

a)         Im Schulhaus ist das Handy ausgeschaltet. Die Geräte dürfen auch nicht sichtbar sein.
b)         Die Schüler werden aufgefordert auch ausserhalb des Schulhauses „vernünftig“ mit dem Handy 
            umzugehen.
c)         Unsachgemässer und strafbarer Umgang mit dem Handy (Gewalt- und Sexbilder,…)    wird in             keiner Weise toleriert und führt ohne Vorwarnung zu einer Anzeige.

MP3 – Player und andere Multimediageräte

Im Schulhaus ist der Gebrauch von MP3 und anderen Musikgeräten mit und ohne Kopfhörer verboten. Die Geräte dürfen auch nicht sichtbar sein.

Pausenregeln

In den grossen Pausen (10.00 Uhr und 15.00 Uhr) ist der Aufenthalt in den Gängen und in den Schulzimmern verboten. Die Schüler verlassen das Schulhaus ohne Aufforderung der Lehrpersonen. Das Verlassen des Schulareals ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrperson erlaubt.

 

Felsberg, 23. Januar 2007