Das Reglement über den Schulweg Tamins - Felsberg kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Den Schülern der Oberstufe Tamins steht für den Schulweg ein Busbetrieb zwischen Tamins und Felsberg zur Verfügung. Die Gemeinde Tamins hat dazu mit der PostAuto Schweiz AG, Region Graubünden, eine Transportvereinbarung abgeschlossen. Die Kosten für das Jahresabonnement übernimmt die Gemeinde Tamins.
1. Gemäss Beschluss des Schulrates soll der ordentliche Schulweg mit dem Schulpostauto von Tamins nach Felsberg und retour erfolgen. Bei Zwischenstunden oder wenn der Unterricht früher oder später endet, können die ordentlichen Kurse von Postauto und Stadtbus ab Haltestelle Abzweigung Felsberg benutzt werden.
· Der Bus fährt morgens, mittags und abends ab Tamins Dorf und Tamins Post bis zur Schulanlage Felsberg und zurück. Die Fahrzeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Fahrplan. Für spezielle Schulanlässe wie Schulweihnacht etc. werden Spezialkurse organisiert.
· Alle SchülerInnen erhalten einen Jahresfahrausweis durch die Schulleitung Felsberg. Er ist gültig für den Schulweg von Montag - Freitag zwischen Tamins –Felsberg -Tamins. Der Fahrausweis ist während der Fahrt und insbesondere zu den regulären Kursen mit Postauto und Stadtbus immer mitzuführen und vorzuweisen. PostAuto Schweiz AG/Stadtbus Chur AG kann Stichkontrollen veranlassen und Zuwiderhandlungen mit den üblichen Sanktionen ahnden.
· Bei Verlust des Fahrausweises umgehend mit der Schulleitung Felsberg Kontakt aufnehmen.
· Die SchülerInnen haben sich gegenüber dem Fahrpersonal korrekt und anständig zu verhalten. Dessen Anweisung ist unbedingt Folge zu leisten. Die SchülerInnen zeigen untereinander ein faires Verhalten. Die eigene Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des andern beschnitten wird.
· Regelverstösse untereinander und gegenüber dem Fahrpersonal werden disziplinarisch durch den Schulrat Tamins geahndet.
· Die Transportbedingungen der PostAuto Schweiz AG gelten sinngemäss auch für den Schülertransport Tamins - Felsberg.
· Die Vereinbarung mit der PostAuto Schweiz AG basiert auf einer Streckenpauschale pro Jahr. Aus diesem Grund kann das persönliche Jahresabo nicht zu einem Bündnerabo umgewandelt werden.
2. Um dem Bewegungsdrang der Jugendlichen gerecht zu werden und um die sportliche Betätigung zu fördern, erlaubt der Schulrat grundsätzlich auch das Fahrrad als Transportmittel. Er empfiehlt, dazu den Weg von Tamins Dorf über den linksufrigen Polenweg zur Schule Felsberg zu benützen. Mofas sind nicht erlaubt.
3. Werden SchülerInnen mit dem Privatauto gebracht oder abgeholt, werden die LenkerInnen gebeten, in Felsberg auf dem Wendeplatz vor der Turnhalle anzuhalten. Aus Gründen der Unfallverhütung bitte keinesfalls beim Fussgängerstreifen eingangs der Schule ein- und aussteigen lassen.
Versicherung
Als Eltern sei Ihnen in Erinnerung gerufen, dass die Schülerinnen und Schüler durch die Gemeinde Tamins bei der SWICA mittels einer kollektiven Unfallversicherung gegen Unfälle in der Schule, bei Veranstaltungen der Schule und auf dem Schulweg wie folgt versichert sind:
Im Übrigen sind die Schülerinnen und Schüler über ihre private Krankenkasse gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) obligatorisch unfallversichert (Heilungskosten u.s.w.).
Wir machen Sie der guten Ordnung halber darauf aufmerksam, dass die Unfallversicherung der Gemeinde nur Gültigkeit hat für den unmittelbaren, direkten Schulweg/Heimweg.
Die Verantwortung für den Schulweg liegt grundsätzlich bei Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigte. Es liegt daher in Ihrem Ermessen, Ihrem Kind den Schulbesuch mit dem Fahrrad zu erlauben. Sofern dies der Fall sein wird, erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich darum kümmern, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint und auch innert angemessener Frist direkt von der Schule heimkehrt.