Das Absenzreglement kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Kurzfassung:
Art. 5 der Schulordnung Als Entschuldigungsgründe für die Absenzen gelten insbesondere:Krankheit oder Unfall des Schulkindes, von Angehörigen oder anderen nahen Bezugspersonen, höhere Gewalt, Tod eines Familienangehörigen oder einer anderen nahen Bezugsperson und Bestattung von nahen Verwandten oder nahen Bezugspersonen. Gottesdienste dürfen grundsätzlich an den entsprechenden religiösen Festen besucht werden.
Arzttermine sind wenn immer möglich ausserhalb des Unterrichts zu planen.
Kompetenzstufe Max. Halbtage Total Tage Frist für Einreichung
Erziehungsberechtigte (Jokertage) 4 Halbtage 2 Tage 3 Tage (schriftliche Mitteilung) Klassenlehrer 2 Halbtage 1 Tag 1 Woche (schr. Gesuch) Schulleitung 4 Halbtage 2 Tage 1 Woche (schr. Gesuch) Stufenvertretung Schulrat 10 Halbtage 5 Tage 2 Wochen (schr. Gesuch) Schulrat 10 Halbtage 5 Tage 6 Wochen (schr. Gesuch)
Die Urlaubstage verfallen in der Reihenfolge der KompetenzstufeUrlaubstage zu Ferienzwecken sind ausschliesslich über Jokertage zu beziehen.
Alle Urlaubsgesuche sind dem Klassenlehrer einzureichen. Dieser leitet sie dann der zuständigen Stelle weiter.